Junge Menschen können durch verschiedene Formen und Methoden an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Eine Übersicht dazu findet sich bei Waldemar Stange (Strategien und Grundformen der Kinder- und Jugendbeteiligung I, 2008, S. 17 ff. auch im Internet abzurufen unter den Beteiligungsbausteinen des DKHW unter https://www.kinderpolitik.de/bausteine/73). Eine Übersicht über die dabei angewendeten Methoden bietet der Methodenkoffer auf https://www.kinderpolitik.de/methoden. Für Kommunen ist es sinnvoll z.B. im Rahmen eines Beteiligungskonzeptes einen Mix an Formen und Methoden anzubieten. Das gibt die Möglichkeit auf wechselnde Bedarfe sich verändernder Generationen junger Menschen reagieren zu können und die Formate mit „jugendkulturellen“ Ansätzen zu kombinieren. Eine Übersicht mit Ansätzen der Brandenburger Praxis bietet die Kommunale Arbeitshilfe aus dem Jahr 2017 (Download). Im Allgemeinen lassen sich die Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung aber wie folgt einteilen:
Eine in Brandenburg entwickelte offene Form der Kinder- und Jugendbeteiligung sind die Gerechtigkeitskonferenzen (mehr dazu).
1. Wahlrecht
Jugendliche haben je nach politischer Ebene ein unterschiedliches Wahlrecht. Bei der Europa- oder Bundestagswahl haben junge Menschen ab 18 Jahren das aktive Wahlrecht. Seit 2011 gilt in Brandenburg das Wahlrecht ab 16 Jahren. Jugendliche können an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen. Weitere Informationen unter: https://www.machs-ab-16.de/wahlen-ab-16-in-brandenburg/
2. Erwachsenenzentrierte bzw. stellvertretende Formen
Kinder und Jugendliche vertreten ihren Interessen in ihrem Ort nicht selbst aktiv, stattdessen wird diese Aufgabe stellvertretend durch Erwachsene übernommen. Diese haben dann die Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu befragen, ihre Meinungen zu konkreten Themen einzuholen und diese z.B. in die Politik weiterzutragen.
Beispiele:
Stellvertretende Wahrnehmung von Kinder- und Jugendinteressen durch Erwachsene:
Beteiligung an den Institutionen der Erwachsenenwelt:
Punktuelle Beteiligung („kleine Formen“):
Diese Form betrifft einmalige Beteiligungsmöglichkeiten, welche meist Teil größerer Anliegen sind. Dazu zählen Informationserhebungen durch Fragebögen, Interviews, Wunsch- und Meckerkästen, punktuelle Problemklärungen und einzelne Aktionen, Demonstrationen oder Leserbriefe von Jugendlichen. Ob diese Form hoch- oder niederschwellig ist, hängt von der jeweiligen Gestaltung ab:
3. Aushandlung und Alltagsbeteiligung
Sie umfasst alltägliche Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung, bei welcher junge Menschen häufig die Probleme in ihrem direkten Lebensumfeld lösen. Dies kann in der Familie, in pädagogischen Einrichtungen wie der Schule oder in Jugendeinrichtungen, in der Nachbarschaft, im Sportverein oder im Alltagsleben der Kommune sein. Man unterscheidet formelle und informelle Formen der Beteiligung. Bei den dialogischen Formen der Interessenaushandlung vertreten Kinder und Jugendliche ihre Anliegen gemeinsam mit Erwachsenen in kooperativen Settings.
Beispiele:
Informell: ständiger Austausch, kontinuierlicher Dialog zwischen jungen Menschen und Vertreter*innen der Kommune zu kommunalen Belangen:
Formell: organisierte Dialog- und Diskussionsverfahren
4. Kinder- und Jugendvertretungen: Gremien und Versammlungsformen
Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen offenen und repräsentativen Formen der Beteiligung Bei den repräsentativen Beteiligungsformen können junge Menschen Delegierte je nach Alters- oder Klassenstufe wählen und/oder sie in Gremien entsenden, um ihre Interessen vertreten zu lassen. Beispiele dafür sind Klassen- und Schülersprecher*innen, Kinder- und Jugendparlamente auf Schul- und Kommunalebene, Gremien bei Jugend- und Sportverbänden, Jugendringe auf Kreis-, Landes- und Bundesebene oder Kinder- und Jugendbeiräte. Da sich bei diesen Formen nicht alle gleichermaßen beteiligen können und der Aufwand für junge Menschen recht hoch ist, gilt diese Form als eher hochschwellig. Offene Beteiligungsformen stehen prinzipiell erst einmal allen interessierten jungen Menschen offen. Sie können dort ihre Interessen selbst vertreten. Beispiele dafür sind Kinder- und Jugendforen, -konferenzen, -versammlungen, -tische, Klassenräte o.ä. Da sich bei dieser Form sehr viele Jugendliche beteiligen können, gilt sie als niederschwellig. Sie können einmalig, als Veranstaltungsreihe oder sogar im regelmäßigen Turnus zyklisch durchgeführt werden und lassen sich somit gut in die Jahresplanungen von Schulen und Kommunen einordnen.
Beispiele:
Repräsentative (parlamentarische) Formen
Offene Versammlungsformen, Foren
5. Projektorientierte Ansätze
Projektorientierte Verfahren der Partizipation:
Projektorientierte Verfahren betreffen aber auch – seltener – Projekte, in denen es um die Entwicklung von Gesamtkonzepten (Mehr-Themen-Projekte) geht, z. B. bei der kinderfreundlichen Dorferneuerung oder der Entwicklung einer kinderfreundlichen Stadt. Methoden für die Entwicklung von Gesamtkonzepten sind z. B.
6. Digitale Beteiligungsformen
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen findet inzwischen immer häufiger online, über die Sozialen Netzwerke und zeit- sowie ortsunabhängig statt. Dabei ist es wichtig, dass sich der direkte Kontakt zur Zielgruppe, analoge und digitale Methoden sinnvoll ergänzen.
Weitere Informationen dazu: